.. für die Ehe

Die Ehe aus katholischer Sicht

Die katholische Eheschließung hat das Eheversprechen im Mittelpunkt. Einander zu versprechen: "Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine/n Frau/Mann. Ich versprechen dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens" ist etwas Großes, zu das der Mensch trotz aller Schwächen fähig sein kann.

Gott, der die Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat sie auch zur Liebe berufen. Mann und Frau zusammen haben nach der Schöpfungsordnung die besondere Berufung, in ihrer Liebe zueinander, die absolute und treue Liebe Gottes zu den Menschen in der Welt wiederzuspeigeln.

Weil Gott sein Treueversprechen nicht zurücknimmt, ist das Eheversprechen, das sich Mann und Frau geben, auf lebenslange Dauer angelegt. Mann und Frau wurden füreinander geschaffen. Sie sind verschiedenen Geschlechts, aber gleich an Würde und sollen sich ergänzen. Die eheliche Liebe fordert Unauflöslichkeit und Treue in der gegenseitigen Hingabe, aber auch das Sorgen um das leibliche und seelische Wohl des Partners.

Die Treue und die lebenslange Dauer der sakramentalen Ehe schenken Raum für Geborgenheit und Verlässlichkeit. Sie ermöglchen, dass die Ehe ein Weg und eine Schule wahrer Menschlichkeit und des Christseins wird;  wo man lernt, die Liebe zu vervollkommnen, aufeinander Rücksicht zu nehmen, einander zu vergeben und die Last des andern zu tragen.

Hierfür ist Jesus Christus das Vorbild, dem "3. im Bund der Ehe", der die "Seinen geliebt hat, bis in den Tod". Durch sein Leiden und seine Auferstehung bewirkt er, dass Mann und Frau fähig werden, sich so zu lieben, wie er uns selbst geliebt hat. Er selbst gibt die Kraft und die Gnade, die Ehe in der Gesinnung Gottes zu leben.

Konkrete Schritte zur kirchlichen Eheschließung

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, das Sakrament der Ehe zu schließen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Pfarrbüro Ihrer Gemeinde auf, um vor allem den Termin der kirchlichen Hochzeit zu klären.
Der trauende Geistiche wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zu diesem Termin ihre Taufurkunde mit. Diese sollte nach Möglichkeit nicht älter als 6 Monate sein und ist in dem Pfarrbüro, in dem Sie getauft worden sind, erhältlich.
In diesem Gespräch können auch Ihre Fragen beantwortet werden, etwa zur musikalischen Gestaltung des Traugottesdienstes.

Sind Sie katholisch, Ihr Partner/Ihre Partnerin evangelisch, aus der Kirche ausgetreten, einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft zugehörig? So ist eine kirchliche Trauen trotzdem möglich. Nehmen Sie bitte auch hier frühzeitig Kontakt mit dem Pfarrbüro auf und besprechen Sie die Einzelheiten mit dem trauenden Geistlichen.

Sie waren schon mal verheiratet (standesamtlich), sind jetzt geschieden und möchten kirchlich heiraten? So ist dies unter Umständen immer noch möglich. Durch ein Nichtigkeitsverfahren wird geprüft, ob Ihre geschlossene Ehe annulliert werden kann. Auch hier gilt die Bitte zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Pfarrbüro. Mit dem zuständigen Geistlichen werden Sie alles Weitere besprechen. Als Unterlagen benötigen Sie: Ihre Taufurkunde und eine Kopie Ihrer Scheidungsurkunde.

Sollte sich herausstellen, das Ihre Ehe gültig geschlossen wurde und nicht mehr annulliert werden kann, so bieten wir Ihnen immer noch die Möglichkeit zu einer kirchlichen Segensfeier an.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an Ihr Pfarrbüro. Durch das persönliche Gespräch ist mehr möglich, als hier aufzuzählen wäre. Wir freuen uns auf Sie.

Es ist empfehlenswert, mit anderen Paaren ein Seminar zur Ehevorbereitung zu belegen. Näheres unter: www.familien-pastoral.de